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Haus- und Badeordnung des Freizeitbades

Haus- und Badeordnung des Freizeitbades Grafenwerth in Bad Honnef

1. Zweck der Ordnung und Verbindlichkeiten

Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Freibad. Mit dem Betreten des Freibads erkennen Besucher die Badeordnung sowie die Anweisungen zur Betriebssicherheit an. Bestimmte Bereiche können aus Sicherheitsgründen videoüberwacht werden. Die geltenden Datenschutzvorschriften werden dabei berücksichtigt.

Für Sonderveranstaltungen und bestimmte Nutzergruppen können Ausnahmen zugelassen werden. Politische Handlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, Plakate, Unterschriftensammlungen und sonstige nicht-badbezogene Nutzungen sind nur mit Genehmigung des Betreibers erlaubt.

2. Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.

  • Kassen- und Einlassschluss: 45 Minuten vor Ende der Öffnungszeit
  • Das Schwimmbecken muss 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeit verlassen werden.
  • Für Schul- und Vereinsschwimmen sowie Kurse und Veranstaltungen können besondere Zeiten und Zutrittsbedingungen gelten.

Bei Einschränkungen einzelner Angebote oder einer Schließung während des laufenden Betriebs besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung. Eintrittskarten und sonstige Zutrittsberechtigungen werden nicht erstattet und sind nicht übertragbar. Eintrittskarten bzw. Kassenbons sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren; spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

3. Zutritt

Der Zutritt ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder entsprechender Berechtigung gestattet. Kinder unter 7 Jahren dürfen das Bad nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Personen mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden kann der Zutritt verweigert werden.

4. Verhalten im Schwimmbad

Alle Badegäste müssen sich so verhalten, dass Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit gewährleistet bleiben. Springen vom Beckenrand, Rennen am Beckenrand und gegenseitiges Untertauchen sind verboten.

Radios, Musikinstrumente und andere Tonquellen dürfen nur mit Kopfhörern bzw. in dafür vorgesehenen Bereichen genutzt werden. Tiere sind grundsätzlich nicht erlaubt; ausgenommen sind nachgewiesene Assistenzhunde.

Fotografieren und Filmen sind im Bad untersagt. Presseaufnahmen und Interviews benötigen die Freigabe der Betriebsleitung. Die Persönlichkeitsrechte sind zu beachten.

5. Nutzung der Einrichtungen

Die Nutzung der Badeeinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, auch bei anwesendem Aufsichtspersonal. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten, insbesondere bei der Nutzung von Sprungturm und Wasserrutsche. Schwimm- und Spielgeräte dürfen nur mit Genehmigung des Badpersonals verwendet werden.

Die Freiflächen sind durch ein Zonenkonzept gekennzeichnet; die entsprechenden Hinweise sind zu beachten.

6. Hygiene

Vor dem Betreten des Beckens ist eine gründliche Körperreinigung durch Duschen vorgeschrieben. Rasieren, Haarefärben und die Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume sind untersagt. Im Beckenbereich ist angemessene Badekleidung vorgeschrieben; Straßenkleidung darf dort nicht getragen werden.

7. Haftung

Der Betreiber haftet nicht für mitgebrachte Gegenstände oder für Unfälle, die durch Missachtung der Badeordnung oder eigenes Verschulden entstehen. Für mutwillige Beschädigungen oder Verunreinigungen haftet der Verursacher. Spindschlüssel sind sorgfältig aufzubewahren und unbeschädigt zurückzugeben.

8. Hausrecht

Das Personal des Freibads übt das Hausrecht aus. Bei groben oder wiederholten Verstößen kann ein Verweis aus dem Bad ausgesprochen werden, ohne dass ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht. In besonders schweren Fällen kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.

9. Inkrafttreten

Die Haus- und Badeordnung tritt mit dem Aushang im Freibad Bad Honnef in Kraft.

Stand: 01.02.2026

Betriebsleiter der Bad Honnefer Bäder: Hans-Joachim Lampe-Booms