Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen für Leihfahrzeuge
In den Nutzungsbedingungen sind die Grundsätze der Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
Mit der Inanspruchnahme der Leihe des Leihfahrzeuges an Billerbecks Bahnhof erklärt sich der Nutzer für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Nutzungsbedingungen einverstanden.
Zu keiner Zeit erwirbt der Nutzer Eigentumsrechte an den Leihfahrzeugen.
Die Übergabe der Fahrzeuge erfolgt in einem persönlichen Kontakt.
Jeder Nutzer ist für die Dauer der Ausleihe des Leihfahrzeuges für dieses verantwortlich und hat an einer Unterweisung der Handhabung des Leihfahrzeuges teilgenommen. Zu der Unterweisung gehört auch eine Probefahrt mit den Fahrzeugen auf dem Gelände vor dem Bahnhof und im angrenzenden Wendehammer.
Die Unterweisung erfolgt bei Abholung des Fahrzeuges durch die Mitarbeiter*innen der Alexianer IBP GmbH. Die Alexianer IBP GmbH übernimmt nach der Übergabe der Leihfahrzeuge an die Nutzer keine Gewährleistung für den ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand der Leihfahrzeuge.
Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Leihfahrzeuges ist vor Fahrtbeginn durch den Nutzer zu prüfen.
Eine Checkliste liegt dem Leihfahrzeug bei und ist vor Fahrbeginn vom Nutzer auszufüllen und zu unterschreiben.
Sollten Mängel bei der Vorabkontrolle vorhanden sein, ist umgehend die Alexianer IBP GmbH unter der Nummer 02543-238707 zu kontaktieren. Das Leihfahrzeug darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
Das Leihfahrzeug wird von dem Anbieter gegen eine Leihgebühr zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung oder Verkauf durch den Nutzer ist nicht gestattet.
Der Nutzer ist verpflichtet, das Leihfahrzeug ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
Die Leihfahrzeuge sind immer gegen unsachgemäßes Entfernen und Diebstahl durch die den Fahrzeugen beiliegenden Schutzvorrichtungen zu sichern.
Es ist dem Nutzer untersagt, Umbauten an den Leihfahrzeugen vorzunehmen.
Für die Leihe des E-Bullis gilt, dass der Nutzer/die Nutzerin eine Erlaubnis nachweisen muss, dass Fahrzeug fahren zu dürfen. Gibt es keinen gesonderten Nachweis, darf das Fahrzeug mit 23 Jahren gefahren werden.
Der Nutzer/die Nutzerin erklärt sich einverstanden, dass der Nachweis der Fahrerlaubnis beim E-Bulli durch eine Kopie des Führerscheins durch die Alexianer IBP GmbH für die Zeit der Ausleihe nachgehalten wird. Nach Beendigung der Leihe werden die persönlichen Dokumente umgehend sachgerecht entsorgt oder dem Nutzer/der Nutzerin ausgehändigt.
Es wird vorausgesetzt, dass der Nutzer/die Nutzerin eine Haftpflichtversicherung hat, die bei etwaigen Schäden in Kraft tritt. Ansonsten wird stillschweigend vereinbart, dass Schäden an dem Leihfahrzeugen von den Nutzern/der Nutzerin getragen werden.
Haftung:
Die Haftung des Anbieters für die Nutzung der Leihfahrzeuge ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Der Nutzer haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Leihfahrzeug, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen.
Darüber hinaus haftet der Nutzer auch für Verlust und Untergang der Leihfahrzeuge oder einzelner Teile davon.
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